Barrierefreie Websites

Barrierefreiheit

Barrierefreiheit ist ein wichtiges Thema, sie ermöglicht allen Menschen uneingeschränkten Zugang zu Informationen. Mediale Barrierefreiheit ist dabei besonders bedeutend, Menschen mit Behinderungen können dadurch Websites und Apps nutzen. Diese müssen dafür wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sein.1

Behörden der Bundesverwaltung werden durch das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) zur Gestaltung eines barrierefreien Internetauftritts verpflichtet. Die geltenden Anforderungen sind in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) definiert.

Seit der Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt durch die Europäische Kommission am 12. August 2021 wurde die EN 301 549 in der Version V3.2.1 maßgeblich für alle öffentlichen Stellen des Bundes. Seither verweist die BITV 2.0 darauf, wodurch sie zur Vorgabe für alle wird, die sich nach dieser Verordnung richten.2

Für öffentliche Einrichtungen der Bundesländer und Kommunen wird Barrierefreiheit im Netz über Landesgesetze geregelt. Für Baden-Württemberg gilt als Grundlage das Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) und die Landes-Behindertengleichstellungsgesetz-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO). Die Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg prüft, ob Websites der öffentlichen Einrichtungen diese Anforderungen erfüllen.

 

Barrierefreiheitsgesetz (BFSG)

Durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sollen bestimmte privatwirtschaftliche Anbieter zu barrierefreien Websites verpflichtet werden.3

Die Umsetzung medialer Barrierefreiheit orientiert sich an den weltweiten Standards Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 und an der deutschen BITV 2.0. Letztere definiert auch die Darstellung von Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache:2

Ein weiterer wichtiger Teil bei der Umsetzung bezieht sich auf den Aufbau und die Inhalte von Websites und Apps. Für Menschen mit Sehschwäche und auch für die Nutzung von Screenreadern sind folgende Punkte relevant:2

  • Alternativtexte für Grafiken
  • Alternativen für Multimedia
  • Strukturierung von Text-Inhalten
  • Aussagekräftige Links
  • Farbe und Farbkontraste

Bei der Planung und Erstellung von Websites berücksichtigen wir selbstverständlich das Thema Barrierefreiheit. Einige Punkte setzen wir standardmäßig um, andere in Absprache mit Kund*innen. Zusätzlich arbeiten wir mit Verbänden und Kontrollgruppen zusammen. Um Vollständigkeit und Funktionalität zu garantieren, testen wir alle erstellten Websites mit vordefinierten Prüfschritten.

Barrierefreie Websites mit TYPO3

Möchten Sie eine Website erstellen, die für alle zugänglich ist?
Wir sind vertraut mit der Erstellung von barrierefreien Websites auf Basis des TYPO3 CMS. Unser erfahrenes Team hat umfangreiche Erfahrung in der Einhaltung der Anforderungen der BITV 2.0 und des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG).

Unsere Leistungen umfassen nicht nur die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen. Wir möchten sicherstellen, dass Ihre Website für alle Nutzer*innen zugänglich ist, einschließlich derjenigen mit Seh- oder Hörbehinderungen, kognitiven Einschränkungen oder motorischen Beeinträchtigungen. Deshalb setzen wir uns auch für die Umsetzung von Leichter Sprache und der Integration von Gebärdensprache (DGS) auf Websites ein.

Leichte Sprache ist eine wichtige Methode, um Informationen klar und verständlich zu vermitteln, insbesondere für Menschen mit kognitiven Einschränkungen. Wir können Ihnen helfen, Ihre Botschaft in Leichter Sprache zu übersetzen und sicherstellen, dass Ihre Website für alle Nutzer zugänglich ist.

 

Die Integration von Gebärdensprache auf Websites ist ein weiterer wichtiger Aspekt der Barrierefreiheit. Wir können Ihnen dabei helfen, Ihre Inhalte in Gebärdensprache (DGS) zu übersetzen und sicherstellen, dass auch Menschen, die Gebärdensprache verwenden, auf Ihre Website zugreifen können.

Durch die Erstellung einer barrierefreien Website stellen Sie sicher, dass Sie Menschen nicht ausschließen und ein inklusives Erlebnis für alle Besucher bieten. Das BFSG fordert die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen von öffentlichen Stellen und Unternehmen, die digitale Dienstleistungen anbieten

Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können, eine barrierefreie Website zu erstellen, die den Anforderungen der BITV 2.0 und des BFSG entspricht und auch für Menschen mit verschiedenen Behinderungen zugänglich ist.

Barrierefreie Websites mit WordPress

Barrierefreiheit auf Websites ist ein wichtiger Faktor für eine inklusive Gesellschaft. Mit dem WordPress CMS können Sie leicht barrierefreie Websites erstellen, die für alle zugänglich sind.

Erklärungen zur Barrierefreiheit enthalten hilfreiche Informationen, wie die Website für alle zugänglich gemacht wurde und welche Maßnahmen ergriffen wurden, um Barrierefreiheit zu gewährleisten.

Zusätzlich sollten Bilder und Videos mit alternativen Beschreibungen versehen werden, damit auch blinde oder sehbehinderte Personen den Inhalt der Website verstehen können.

WordPress bietet viele Plug-ins und Tools, die dabei helfen, Barrierefreiheit auf Websites zu gewährleisten. Es ist jedoch wichtig, dass Sie sicherstellen, dass Ihre Website regelmäßig getestet wird, um sicherzustellen, dass sie für alle zugänglich ist. Eine barrierefreie Website ist nicht nur eine ethische Verpflichtung, sondern kann auch dazu beitragen, dass Ihre Website von einer größeren Zielgruppe genutzt wird.


Sie haben Fragen zur Barrierefreiheit für Ihre Website?
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

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Quellenangabe:

1) Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg: Mediale Barrierefreiheit. (abgerufen am 29.11.2022)

2) Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Neue Version der EN 301 549 gilt für Behörden. (abgerufen am 06.12.2022)

3) BIK für Alle: Barrierefrei informieren und kommunizieren. (abgerufen am 29.11.2022)