Barrierefreie Websites

Barrierefreiheit

Barrierefreiheit ist ein wichtiges Thema, sie ermöglicht allen Menschen uneingeschränkten Zugang zu Informationen. Mediale Barrierefreiheit ist dabei besonders bedeutend, Menschen mit Behinderungen können dadurch Websites und Apps nutzen. Diese müssen dafür wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sein.1

Seit 2018 sind öffentliche Stellen und Behörden der Bundesverwaltung durch das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EU-Richtlinie 2016/2102 im BGG) zur Gestaltung eines barrierefreien Internetauftritts verpflichtet. Die geltenden Anforderungen sind in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) definiert.

Seit der Veröffentlichung im europäischen Amtsblatt durch die Europäische Kommission am 12. August 2021 wurde die EN 301 549 in der Version V3.2.1 maßgeblich für alle öffentlichen Stellen des Bundes. Seither verweist die BITV 2.0 darauf, wodurch sie zur Vorgabe für alle wird, die sich nach dieser Verordnung richten.2

Für öffentliche Einrichtungen der Bundesländer und Kommunen wird Barrierefreiheit im Netz über Landesgesetze geregelt. Für Baden-Württemberg gilt als Grundlage das Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) und die Landes-Behindertengleichstellungsgesetz-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO). Die Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg prüft, ob Websites der öffentlichen Einrichtungen diese Anforderungen erfüllen.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sollen bestimmte privatwirtschaftliche Anbieter zu barrierefreien Websites und Produkten verpflichtet werden.3

Folgende Dienstleistungsangebote müssen ab dem 28.06.2024 barrierefrei angeboten werden:

  • Telekommunikationsdienste
  • Elemente von Personenbeförderungsdiensten: Webseiten, Apps, elektronische Tickets und Ticketdienste, Bereitstellung von Verkehrsinformationen, interaktive Selbstbedienungsterminals
  • Bankdienstleistungen für Verbraucher
  • E-Books und hierfür bestimmte Software
  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr

Haben Sie eine Bestell- oder Buchungsfunktion inkl. Abwicklungsprozess auf Ihrer Website (z. B. ein Formular oder einen Warenkorb), dann muss auch Ihre Webpräsenz oder Ihr Webshop barrierefrei sein.

Folgende Produkte müssen ab dem 28.06.2024 barrierefrei sein:

  • Hardwaresysteme einschließlich Betriebssysteme
  • Selbstbedienungsterminals: Zahlungsterminals, Geldautomaten, Fahrausweisautomaten, Check-in-Automaten, Selbstbedienungsterminals zur Bereitstellung von Informationen
  • Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die für Telekommunikationsdienste oder für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten verwendet werden
  • E-Book-Lesegeräte

Die Umsetzung medialer Barrierefreiheit orientiert sich an den weltweiten Standards Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 und an der deutschen BITV 2.0. Letztere definiert auch die Darstellung von Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache:2

Bei der Planung und Erstellung von Websites berücksichtigen wir selbstverständlich das Thema Barrierefreiheit. Einige Punkte setzen wir standardmäßig um, andere in Absprache mit Kunden. Zusätzlich arbeiten wir mit Verbänden und Kontrollgruppen zusammen. Um Vollständigkeit und Funktionalität zu garantieren, testen wir alle erstellten Websites mit vordefinierten Prüfschritten.

Ein weiterer wichtiger Teil bei der Umsetzung bezieht sich auf den Aufbau und die Inhalte von Websites und Apps. Für Menschen mit Sehschwäche und auch für die Nutzung von Screenreadern sind folgende Punkte relevant:2

  • Alternativtexte für Grafiken
  • Alternativen für Multimedia
  • Strukturierung von Text-Inhalten
  • Aussagekräftige Links
  • Farbe und Farbkontraste

Barrierefreie Websites mit TYPO3

Möchten Sie eine Website erstellen, die für alle zugänglich ist?
Wir sind vertraut mit barrierefreiem Webdesign und der Erstellung von barrierefreien Websites auf Basis des TYPO3 CMS. Unser erfahrenes Team hat umfangreiche Erfahrung in der Einhaltung der Anforderungen der BITV 2.0 und des Barrierefreiheitstärkungsgesetzes (BFSG).

 

Unsere Leistungen umfassen nicht nur die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen. Wir möchten sicherstellen, dass Ihre Website für alle Nutzer*innen zugänglich ist, einschließlich derjenigen mit Seh- oder Hörbehinderungen, kognitiven Einschränkungen oder motorischen Beeinträchtigungen. Deshalb setzen wir uns auch für die Umsetzung von Leichter Sprache und der Integration von Gebärdensprache (DGS) auf Websites ein.

Leichte Sprache ist eine wichtige Methode, um Informationen klar und verständlich zu vermitteln, insbesondere für Menschen mit kognitiven Einschränkungen. Wir können Ihnen helfen, Ihre Botschaft in Leichter Sprache zu übersetzen und sicherstellen, dass Ihre Website für alle Nutzer zugänglich ist.

Die Integration von Gebärdensprache auf Websites ist ein weiterer wichtiger Aspekt der Barrierefreiheit. Wir können Ihnen dabei helfen, Ihre Inhalte in Gebärdensprache (DGS) zu übersetzen und sicherstellen, dass auch Menschen, die Gebärdensprache verwenden, auf Ihre Website zugreifen können.

Durch die Erstellung einer barrierefreien Website stellen Sie sicher, dass Sie Menschen nicht ausschließen und ein inklusives Erlebnis für alle Besucher bieten. Das BFSG fordert die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen von öffentlichen Stellen und Unternehmen, die digitale Dienstleistungen anbieten

Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können, eine barrierefreie Website zu erstellen, die den Anforderungen der BITV 2.0 und des BFSG entspricht und auch für Menschen mit verschiedenen Behinderungen zugänglich ist.

Barrierefreie Websites mit WordPress

Barrierefreiheit auf Websites ist ein wichtiger Faktor für eine inklusive Gesellschaft. Mit dem WordPress CMS können Sie leicht barrierefreie Websites erstellen, die für alle zugänglich sind.

Erklärungen zur Barrierefreiheit enthalten hilfreiche Informationen, wie die Website für alle zugänglich gemacht wurde und welche Maßnahmen ergriffen wurden, um Barrierefreiheit zu gewährleisten.

Zusätzlich sollten Bilder und Videos mit alternativen Beschreibungen versehen werden, damit auch blinde oder sehbehinderte Personen den Inhalt der Website verstehen können.

WordPress bietet viele Plug-ins und Tools, die dabei helfen, Barrierefreiheit auf Websites zu gewährleisten. Es ist jedoch wichtig, dass Sie sicherstellen, dass Ihre Website regelmäßig getestet wird, um sicherzustellen, dass sie für alle zugänglich ist. Eine barrierefreie Website ist nicht nur eine ethische Verpflichtung, sondern kann auch dazu beitragen, dass Ihre Website von einer größeren Zielgruppe genutzt wird.

Referenzen barrierefreie Websites

Die "Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung 2.0" (kurz: BITV 2.0) ist eine deutsche Rechtsverordnung, die sich auf die barrierefreie Gestaltung von digitalen Angeboten bezieht. Sie ist eine Weiterentwicklung der ursprünglichen BITV und orientiert sich an internationalen Standards, insbesondere den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des World Wide Web Consortiums (W3C). Die BITV 2.0 legt Richtlinien fest, die sicherstellen sollen, dass Websites, mobile Anwendungen und andere digitale Inhalte für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Dies umfasst Aspekte wie die Verwendung alternativer Texte für Bilder, klare Strukturen, gut lesbare Texte und die Gewährleistung einer bedienungsfreundlichen Navigation. Die BITV 2.0 trägt dazu bei, digitale Angebote in Deutschland für ein breiteres Publikum nutzbar zu machen und ist besonders relevant für öffentliche Stellen, die gesetzlich zur Einhaltung dieser Verordnung verpflichtet sind.

In Europa gibt es verschiedene Richtlinien und Gesetze, die die Barrierefreiheit von Websites regeln. Hier sind einige der wichtigsten:

  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

    Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ein deutsches Gesetz, das darauf abzielt, die Barrierefreiheit in der digitalen Welt zu verbessern. Es verpflichtet öffentliche Stellen dazu, ihre Websites und mobile Anwendungen so zu gestalten, dass sie für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich sind.
     
  • Europäische Richtlinie 2016/2102/EU

    Diese Richtlinie der Europäischen Union betrifft die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Sie schreibt vor, dass diese bis zum 23. September 2020 barrierefrei zugänglich sein müssen.
     
  • Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

    Obwohl die WCAG international sind, werden sie auch in Europa weitgehend als Standard für die Barrierefreiheit von Websites akzeptiert. Die EU-Richtlinie 2016/2102/EU bezieht sich ausdrücklich auf die WCAG.
     
  • European Accessibility Act (EAA)

    Der EAA wurde 2019 angenommen und zielt darauf ab, die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, einschließlich digitaler Produkte wie Websites, in der gesamten EU zu fördern. Die genaue Umsetzung kann jedoch je nach Mitgliedsstaat variieren.
     
  • Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) in Deutschland

    Die BITV setzt die EU-Richtlinie 2016/2102/EU in Deutschland um und legt fest, dass öffentliche Stellen und Anbieter von öffentlichen Dienstleistungen barrierefreie Websites bereitstellen müssen.

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) in Deutschland enthält Richtlinien zur barrierefreien Gestaltung von Websites und digitalen Diensten. Die BITV Selbstbewertung mit 98 Prüfschritten bezieht sich auf einen umfassenden Selbsttest, den Website-Betreiber und -Entwickler durchführen können, um sicherzustellen, dass ihre digitalen Inhalte den Anforderungen der BITV entsprechen.

Die 98 Prüfschritte sind spezifische Kriterien, die eine breite Palette von Aspekten abdecken, um sicherzustellen, dass digitale Inhalte für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen zugänglich sind. Diese Kriterien umfassen unter anderem die Bereitstellung von Textalternativen für nicht-textbasierte Inhalte, Tastaturzugänglichkeit, klare und verständliche Inhalte, sowie die Gewährleistung einer konsistenten und benutzerfreundlichen Navigation.

Die Selbstbewertung mit den 98 Prüfschritten dient als Werkzeug, um sicherzustellen, dass digitale Angebote die Standards für Barrierefreiheit erfüllen und somit eine breitere Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen gewährleisten. Es ist wichtig, die aktuelle Version der BITV zu konsultieren, da sich die Anforderungen und Prüfschritte im Laufe der Zeit ändern können.

Unter „öffentliche Stellen“ werden staatliche Stellen, Gebietskörperschaften, Verbände mehrerer Gebietskörperschaften und Einrichtungen des öffentlichen Rechts verstanden.

Alle Organisationen, denen vom Staat hoheitliche Aufgaben übertragen werden, sind somit künftig zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet:
z. B. Zweckverbände, Krankenkassen, Hochschulen, Schulen, Kitas (nur Onlineverwaltungsfunktionen), Sozialversicherungen, Landschaftsverbände, IHK Handelskammern, Rechtsanwalts- und Anwaltskammern, Berufgenossenschaften, Innungen, Sparkassen, Öffentlicher Nahverkehr, Stiftungen …

Sie haben Fragen zur Barrierefreiheit für Ihre Website?
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Kontakt

 

Quellenangabe:

1) Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg: Mediale Barrierefreiheit. (abgerufen am 29.11.2022)

2) Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Neue Version der EN 301 549 gilt für Behörden. (abgerufen am 06.12.2022)

3) BIK für Alle: Barrierefrei informieren und kommunizieren. (abgerufen am 29.11.2022)